Unternehmensdaten: Magenta-R Kft. (GmbH)
Hauptsitz: 1045 Budapest, Berni u. 1. Ungarn
EU VAT: HU23504165
Vertreter: Norbert Cseh
Telefonnummer: +36 1 231 0743
E-Mail: magentar@magentar.hu
Magenta-R GmbH. erbringt die Leistungen und erfüllt den Auftrag aus dem Rahmenvertrag nach den Regeln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt), vorbehaltlich der besonderen Bedingungen des Rahmenvertrages. Der Abschluss des Rahmenvertrages oder, in Ermangelung eines solchen, die Auftragsbestätigung durch Magenta-R GmbH. ist die Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und Magenta-R GmbH. Der Kunde erteilt Einzelaufträge in schriftlicher Form (per Brief, E-Mail (nachfolgend „E-Mail“ genannt) über einen gesonderten „Auftrag“ im Rahmen des Rahmenvertrages an den Auftragnehmer.
1.GELTUNGSBEREICH DER AGB
1.1.Persönlicher Geltungsbereich
Im Sinne der AGB ist der Kunde eine
– juristische Person;
– Organisation, ohne juristische Person;
– Privatperson,
für die Magenta-R GmbH auf der Grundlage eines Vertrags oder einer schriftlichen Bestellung eine Tätigkeit als Auftragnehmer ausführt.
1.2.Materieller Geltungsbereich
Die folgenden Tätigkeiten von Magenta-R Ltd. unterliegen den Bestimmungen der AGB:
– Grafikdesign
– Vertrieb von Werbeprodukten, Werbebekleidung
– Logodruck
1.3.Zeitlicher Geltungsbereich
Der konkrete Auftrag zwischen dem Kunden und Magenta-R GmbH kommt zwischen den Parteien zustande
– aufgrund der Unterzeichnung des Rahmenvertrags oder aufgrund der Bestätigung des konkreten Auftrags durch Magenta-R GmbH und bleibt bis zum Ablauf des Rahmenvertrags oder bis zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Kunden in Kraft.
Die AGB sind öffentlich und verfügbar:
– auf der Website (www.magentar.hu),
– für jeden, der sie anfordert, kostenlos per elektronischer Post zugeschickt.
1.4 Änderung der AGB
Magenta-R GmbH. ist berechtigt, die Bestimmungen der AGB jederzeit zu ändern. Magenta-R GmbH. wird den Kunden per E-Mail über jede Änderung der AGB informieren. Der Kunde hat gegenüber Magenta-R GmbH keinen Anspruch auf Schadenersatz, weil er von der Änderung der AGB von Magenta-R GmbH nicht oder nicht rechtzeitig Kenntnis erlangt hat oder die aktuellen Bestimmungen der AGB auf der Website von Magenta-R GmbH nicht gründlich gelesen hat.
2.1 Magenta-R GmbH unterbreitet ein Angebot als Antwort auf die vom Kunden erstellte schriftliche Angebotsanfrage. Die Angebotsanfrage muss alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen enthalten. Im Falle von unzureichenden, unvollständigen, unverständlichen, widersprüchlichen oder verspäteten Angaben werden sich die Parteien unverzüglich abstimmen. Die Bestätigung des Kostenvoranschlags von Magenta-R GmbH durch den Kunden ist eine Voraussetzung für den Beginn der Produktion.
Wenn die Anfrage unklar ist und das Angebot von Magenta-R GmbH vom Kunden nicht bestätigt wurde, ist Magenta-R GmbH nicht verpflichtet, mit der Produktion des Produkts zu beginnen, bevor dies nicht erfolgreich mit dem Kunden vereinbart wurde. Magenta-R GmbH
stellt das bestellte Produkt mit eigenen Anpassungen des übermittelten elektronischen Materials her, und der Kunde haftet für alle daraus entstehenden Schäden.
Wenn der Kunde eine neue Bestellung mit anderen technischen Parametern als die zuvor zwischen den Parteien vereinbarte und ausgeführte Bestellung geben möchte, beginnt Magenta-R GmbH mit der Produktion erst nach der neuen schriftlichen Angebotsanfrage des Kunden auf der Grundlage der schriftlichen Bestätigung durch Magenta-R GmbH.
2.2 Magenta-R GmbH gibt in seinem Angebot einen konkreten Preis an, der auf der Grundlage des Inhalts der vom Kunden übermittelten Angebotsanfrage kalkuliert wird.
2.3 Das Angebot von Magenta-R GmbH ist bis zu der darin angegebenen Frist gültig. Wenn im Angebot keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, ist das Angebot 30 Tage lang gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist Magenta-R GmbH nicht mehr an die Bedingungen des Angebots gebunden.
2.4 Nimmt der Kunde das Angebot schriftlich an, so gilt die Bestätigung des Angebots als Einzelauftrag. Die Vertragsparteien schließen nicht für jede Leistung bzw. jeden Auftrag einen separaten Auftragnehmervertrag ab, sondern der gemäß der Bestellung erstellte Einzelauftrag und das in der Angebotsanfrage bestätigte Angebot werden automatisch zum Auftragnehmervertrag zwischen den Parteien bzw. zum Bestandteil des Rahmenvertrags.
2.5 Für den Fall, dass der Kunde nicht alle für die Produktion erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt und/oder die Vorauszahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist leistet, schließt der Verzug des Kunden den Verzug von Magenta-R GmbH aus, sie trägt keine Verantwortung dafür. Bei Wegfall des Verzugs des Kunden ist Magenta-R GmbH ausdrücklich berechtigt, je nach Produktionskapazität schriftlich einen neuen Leistungstermin zu setzen.
2.6 Der Umfang der Haftung von Magenta-R GmbH für Schäden, die auf dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien beruhen, ist auf den Wert des einzelnen Auftrags beschränkt. Magenta-R GmbH haftet nicht für Schäden, die durch den Kunden oder durch dessen Fahrlässigkeit verursacht wurden, insbesondere:
– Verspätung oder Nichtmitteilung eines Wechsels des Ansprechpartners,
– Versäumnis, den Entwurfs-, Bestell- und Produktionsprozess zu kontrollieren,
– Schäden, die durch mangelnde interne Kontrolle des Kunden verursacht werden,
– Versäumnis, den Probedruck anzusehen,
– Versäumnis, Probleme zu berücksichtigen, die sich aus Inkompatibilitätsfehlern verschiedener Software ergeben,
– ungenaue Angebotsanfrage,
– Schäden, die durch fehlerhafte Anweisungen oder Auftragsinhalte des Kunden entstehen,
– Schäden, die durch inhaltliche Fehler verursacht werden.
Bei verspäteter oder mangelhafter Erfüllung des einzelnen Auftrages haftet Magenta-R GmbH nur für den am Eigentum des Kunden entstandenen Wertverlust, d.h. Magenta-R GmbH ist nicht verpflichtet, dem Kunden den entgangenen Gewinn oder die zur Beseitigung des Vermögensschadens des Kunden erforderlichen Kosten zu ersetzen. Magenta-R GmbH ist von der Haftung befreit, wenn sie nachweisen kann, dass sie in einer Weise gehandelt hat, die in der gegebenen Situation normalerweise erwartet werden konnte, um eine rechtzeitige und fehlerfreie Leistung zu gewährleisten. Ein Verschulden von Magenta-R GmbH nicht vor, wenn der Mangel der Bestellung im Interesse des Kunden liegt oder auf Gründen beruht, die der Kunde zu vertreten hat,
- ÜBERGABE DES FERTIGEN PRODUKTS, SCHADENSRISIKO, QUALITÄTSEINWÄNDE
3.1 Der Ort der Lieferung ist der Geschäftssitz, die Niederlassung oder eine andere vom Kunden angegebene Lieferadresse, wenn das Produkt von Magenta-R GmbH geliefert wird. Andernfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, die Lieferung zu organisieren. Magenta-R GmbH wird den Kunden unverzüglich über den Abschluss der Produktion informieren. Liefert der Kunde die Ware ab, so ist der Erfüllungsort die Betriebsstätte von Magenta-R GmbH. Am Erfüllungsort erfolgt die Übergabe-Übernahme der Ware gemäß dem Lieferschein. Verlangt der Kunde die Lieferung des Endprodukts, so obliegt es ihm, dafür zu sorgen, dass die Lieferung tatsächlich durchgeführt werden kann (Kontaktperson kann die Lieferung an der angegebenen Adresse tatsächlich entgegennehmen, Bereitstellung eines geeigneten Lieferorts usw.). Der Kunde muss vorab schriftlich mitteilen, wenn die Lieferung der Waren aus irgendeinem Grund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgen kann. In einem solchen Fall muss der Kunde auch einen neuen Termin für die Lieferung der Waren angeben.
3.2 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung, Übergabe-Übernahme des bestellten Produkts im Sitz, in der Niederlassung von Magenta-R GmbH. Wenn der Kunde die Abholung des fertigen Produkts ab Werk von Magenta-R GmbH durch einen externen Auftragnehmer (Kurier, Kurierdienst) veranlasst, geht das Schadensrisiko von Magenta-R GmbH mit der Übergabe des Produkts an den Kurierdienst auf den Kunden über.
Magenta-R GmbH ist verpflichtet, das fertige Produkt bis zur Lieferung bzw. Übergabe in guter Qualität zu halten. Zum Zeitpunkt der Übergabe-Übernahme geht das Schadensrisiko auf den Kunden über. Wenn der Kunde trotz Aufforderung von Magenta-R GmbH nicht an der Abnahme des Produkts mitwirkt, wird das bestellte, aber nicht abgenommene Produkt nach 15 Tagen eingelagert, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart, und es wird eine Lagergebühr erhoben.
Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Servicegebühr für das bestellte, nicht abgenommene Produkt, wie vom Kunden bestätigt, auf der Grundlage der von Magenta-R GmbH. ausgestellten Rechnung zu bezahlen. In diesem Fall ist das Datum der Erfüllung auf der von Magenta-R GmbH ausgestellten Rechnung, das Datum der Fertigstellungsmeldung.
3.3 Das fertige Produkt wird nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung von Magenta-R GmbH mit eigenem Kurier – in Ausnahmefällen unter Einschaltung eines externen Dienstleisters – an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Als Lieferung durch Magenta-R GmbH gilt das Einparken des Fahrzeugs mit der Ware an dem vom Kunden angegebenen Lieferort. Die Lieferung durch Magenta-R GmbH umfasst keine Park-/Fahrgenehmigungsgebühren oder das Bewegen der Sendung. Das Abladen der Sendung liegt in der Verantwortung des Kunden. Im Falle der Inanspruchnahme eines externen Dienstleisters (Kurier, Kurierdienst) geht das Schadensrisiko mit der Übergabe der Ware an den Kurierdienst von Magenta-R GmbH auf den Kunden über.
3.4 Zum Zeitpunkt der Übergabe-Übernahme der Lieferung stellt Magenta-R GmbH das Produkt in der gewünschten Menge dem Kunden (seiner Kontaktperson oder seinem Vertreter mit schriftlicher Vollmacht) zur Verfügung. Die Unterzeichnung des Lieferscheins gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Annahme der Lieferung und Nachweis der Erfüllung. Der Kunde kann Quantität, Qualität oder Verpackung nur dann beanstanden, wenn die Mengenabweichung, die Qualitätsabweichung oder die Verpackungsabweichung zum Zeitpunkt der Übernahme der Lieferungen festgestellt wird. Eine Mengenabweichung von +/-5% der im bestätigten Angebot angegebenen Menge gilt nicht als Mengenabweichung und wird nicht als mangelhafte Leistung von Magenta-R GmbH betrachtet. Für Lieferabweichungen, z.B. Größenabweichungen, Farbabweichungen, Qualitätsabweichungen, gilt eine im Großhandel akzeptierte Toleranz von +/-5%.
3.5 Eventuell auftretende Qualitätsbeanstandungen sind innerhalb von 1 Werktag nach der Abnahme und der Erstellung des Vor-Ort-Berichts schriftlich mitzuteilen. Magenta-R GmbH ist verpflichtet, die Beanstandung des Kunden innerhalb kürzester Zeit zu prüfen, wenn die Beanstandung berechtigt ist, die aufgetauchten Fehler unverzüglich zu korrigieren.
4 Das Eigentumsrecht an der Ware geht an dem Tag auf den Kunden über, an dem der Kunde die entsprechende Rechnung von Magenta-R GmbH bezahlt hat. Der Eigentumsübergang ist unabhängig vom Zeitpunkt des Risikoübergangs, wenn der Preis des Produkts nicht in bar bezahlt wird.
- SUBUNTERNEHMER
5.1 Magenta-R GmbH ist berechtigt, bei der Erfüllung des Vertrags Subunternehmer einzusetzen, für deren Arbeit sie gleichermaßen verantwortlich ist.
6.1. die Beendigung des Rahmenvertrags
– im gegenseitigen Einvernehmen,
– durch Abrechnung der Parteien nach ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung durch eine der Parteien,
– durch Kündigung des Vertrages durch eine der Parteien ohne Rechtsnachfolge,
- KLAUSELN IN BEZUG AUF RECHTSSTREITIGKEITEN
7.1 Die Parteien bemühen sich nach besten Kräften, etwaige Streitigkeiten durch Verhandlungen und Vergleiche gütlich beizulegen.
7.2 In Angelegenheiten, die in diesem Vertrag nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches von 2013, Gesetz V von 2013 über das Zivilgesetzbuch (ZGB).
- GÜLTIGKEIT
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 1. Januar 2023 gültig.
Budapest, 1. Januar 2023